Google Fonts - Abmahnwelle (DE)
Aktuell fegt eine Mahnwelle durch Österreich und Deutschland. Dies sind meist kleine Forderungen mit rund €190. Es geht um die Weitergabe der IP-Adresse an Google. Google ist führender Anbieter für Web-Fonts (eingebundene Schriftarten für Websites). Auch z.B. Squarespace verwendet die Schnittstelle, damit bei der Gestaltung der Website aus tausenden Schriften gewählt werden kann, weil nur Standardschriften wie Arial oder Times New Roman tatsächlich auf allen Geräten installiert sind.
Einführender Artikel für Österreich:
https://kurier.at/wirtschaft/datenskandal-anwalt-unter-verdacht-der-abzockerei/402121995
Angestoßen wurde die Mahnwelle durch ein Urteil des LG München:
https://rewis.io/urteile/urteil/lhm-20-01-2022-3-o-1749320/
Wir dürfen Ihnen eine kurzen Überblick geben.
Bitte beachten Sie, dass Braunsberger Media keine verbindlichen, rechtlichen Auskünfte geben kann und darf. Hierzu vermitteln wir Sie gerne unverbindlich an unsere Partner-Kanzlei
OFFIZIELLE STELLUNGNAHME
Österreichische Datenschutzbehörde vom 23. August 2022:
”Die Datenschutzbehörde hat das amtswegige Prüfverfahren gegen Google wegen Google Fonts noch nicht abgeschlossen. Die Datenschutzbehörde kann daher keine Stellungnahme dazu abgeben, ob die Einbindung von Google Fonts auf einer Website tatsächlich gegen die DSGVO verstößt.”
Somit ist die Forderung äußerst fragwürdig.
Österreichische Datenschutzbehörde vom 23. August 2022:
”Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass die Feststellung von Rechtsverstößen in Datenschutzangelegenheiten in Österreich ausschließlich in die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde oder der österreichischen Gerichte fällt, jedoch keinesfalls von privaten Einrichtungen oder Privatpersonen vorzunehmen ist. Die Feststellung einer Datenschutzverletzung kann somit immer erst nach Durchführung eines gesetzlich bestimmten, formgebundenen Verfahrens erfolgen.”
NÄCHSTE SCHRITTE
● Hier können Sie sofort prüfen ob Ihre Websites überhaupt Google Fonts verwenden
LINK: https://sicher3.de/google-fonts-checker/
● Verfügen Sie generell über eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website? Gerne können wir Sie individuell an unsere Partner-Kanzlei vermitteln um Ihre individuelle Situation zu prüfen oder entsprechende Erklärungen aufzusetzen.
● Sie können in Squarespace als Sofortmaßnahme unter SETTINGS > COOKIES & VISITOR DATA die „Analytics Cookies“ sowie "Log Files“ deaktivieren. Somit verfügen Sie über keine Einsicht in die IP-Adressen. Dies reduziert jedoch die Qualität der Analytics Auswertung und relativiert nicht automatisch den Gegenstand eines bereits erhaltenen Schreibens.
Generell empfehlen wir hier den Verlauf der Mahnwelle sowie Änderungen im Datenschutz zu beobachten. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Schritten.
● Gemäß GSGVO sind Sie als Website-Betreiber verpflichtet einem Auskunftsansuchen (Welche Daten werden über eine Person gesammelt) nach zu kommen. Dafür haben Sie nach Eingang 30 Tage Zeit.
Bei den uns vorliegenden Schreiben zeigt sich z.B. kein Nachweis, dass der Anwalt überhaupt eine Vollmacht zur Einholung dieser Information hat. Somit sollte dies zuerst eingefordert werden. Womöglich wird hier bereits nicht mehr geantwortet.
● Im nächsten Schritt ein mögliches Antwortschreiben:
„Sehr geehrter Herr XXXX,
wir als Betreiber der Website [ERGÄNZEN] bestreiten den von Ihnen im Schreiben vom [DATUM ERGÄNZEN] geltend gemachten Anspruch dem Grunde und der Höhe nach.
Zum Auskunftsanspruch: Über Frau Eva Zajaczkowska verarbeiten wir – mit Ausnahme des Auskunftsbegehrens – keine personenbezogenen Daten. Frau Eva Zajaczkowska hat das Recht, Ihre Beschwerde direkt an die Datenschutzbehörde zu richten, wenn Sie der Meinung ist, dass ihre Datenschutzrechtlichen Ansprüche verletzt worden sind. “
Quelle: Calysto Marketing (ein sehr guter Leitfaden zu dem Thema)
● Aktuell prüfen wir gerade technische Maßnahmen zur Umgehung der Serververbindung zu Google Fonts (und ähnlichen Anbietern). Je nach individuellem Website-Setup können wir mit einem Aufwand von 1-2 Stunden die (oder ähnliche) Schriften manuell auf den Server hochladen. Hierzu gibt es schon konkrete Szenarien. Ob dies tatsächlich nötig sein wird, bzw. völlig ausreicht, werden wir im Lauf der nächsten Woche definitiv feststellen.
Für Individuelle Rücksprachen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung - Kontakt